Corona News

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Salzachgalerien 2021

Salzachgalerien 2021


26. Mai 2021:

Wir bedanken uns bei der Salzburger Wirtschaftskammer, allen voran Uwe Steinke (Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium) für die gute Nachricht, die uns auf unserer Dienstfahrt nach Kärnten erreicht hat, wo ebenfalls einige unserer Märkte derzeit in Schwebe sind (The Rolling Hippie Music Market – http://www.salzachgalerien.com/the-rolling-hippie-music-market-2021/).

Telefonat mit Uwe Steinke, Wirtschaftskammer Salzburg vom 26. Mai 2021
(…)„Wie uns soeben aus dem Gesundheitsministerium bestätigt wurde, wird die Rechtsansicht des Ministeriums in unserem Sinn geändert. „
D.h. Veranstaltungen wie z.B. die Salzachgalerien können stattfinden.
Es wird die Zusage seitens des Gesundheitsministeriums ehestmöglich sichergestellt werden, dass für Märkte ohne Veranstaltungselemente wie Ansprachen oder Live-Musik die Regeln für Märkte im Freien gelten unabhängig von ihrer Bewilligung.“


21. Mai 2021:
Die BH Feldkirchen informiert soeben, dass aufgrund einer Telefonkonferenz zwischen Bund und Ländern Märkte ab sofort wieder untersagt werden sollen.
Die Definition Gelegenheitsmarkt wurde aus dem Gesetzestext entfernt, sodass es sich bei Märkten künftig um eine „Zusammenkunft“ handelt, also 10 Personen im Freien zugelassen sind.
Ausgenommen sind regelmäßig stattfindende Märkte wie Biomärkte etc.


Auch in Vorarlberg wiehert der Amtsschimel: Durchführung von Gelegenheitsmärkten seitens der Behörden nicht möglich

Absage an eine Veranstalterkollegin in Vorarlberg:
Mitteilung der Behörden vom 21. Mai 2021: (..)“ Leider habe ich keine guten Nachrichten für Sie.
Nach heutiger Auskunft der Gesundheitsbehörde ist nach derzeit in Geltung stehenden Covid-19-Öffnungsverordnung die Druchführung von Gelegenheitsmärkten (darunter ist auch der von Ihnen geplante Kunstmarkt begriffen) nicht möglich, wenn Sie in der herkömmlichen Art – d.h. wie sonst immer – durchgeführt werden sollen.
Eine Durchführung im Sinne des § 13 Abs. 3 der Covid-19-Öffnungsverordnung wäre nur dann möglich, wenn gewährleistet ist bzw. werden kann, dass sich max. 50 Teilnehmer bzw. Marktbesucher im Bereich des Marktes befinden.

Dazu müsste nach Auskunft der Bezirkshauptmannschaft der Marktbereich mittels geeigneter Maßnahmen (z.B. Absperrgitter) abgesperrt werden und Einlasskontrollen durchgeführt werden, da keine Durchmischung der Person stattfinden darf. Zudem darf der Veranstalter die Teilnehmer nur einlassen wenn Sie einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen (genesen, getestet oder geimpft) und die Verabreichung von Speichen und Getränken ist unzulässig. Weiters ist gegenüber Personen, die nicht gemeinsamen Haushalt leben ein Abenstand von mindestens zwei Metern einzuzahlen.“


Vielen Dank an Bürgermeister Dipl.-Ing. Harald Preuner, Vizebürgermeister Bernhard Auinger und der Wirtschaftskammer Salzburg für ihre Unterstzützung sowie jenen Mitgliedern des Ausschusses, die dem Antrag von Harald Kratzer zum Verbot der Salzachgalerien nicht zugestimmt haben.


Sondersitzung 18. Mai:
Genehmigung zur Abhaltung der Salzachgalerien 2021 erhalten; Start zu Pfingsten !

Wir bedanken uns bei Euch allen für das fleißige Teilen auf all unseren Social Media Kanälen – rund 25.000 Interaktionen innerhalb von drei Tagen.


Nach behördlicher Absage der Salzachgalerien erfreuliche Mitteilung:
Sondersitzung des Magsitrat Salzburg am kommenden Dienstag, 18. Mai:

Salzachgalerien öffnen doch zu Pfingsten


Und jährlich grüßt das Murmeltier ..
Keine Genehmigung zu Pfingsten !

Presseinformation vom 6. Mai 2021:

ÖVP erteilt Salzachgalerien Abfuhr

Beim alljährlichen Genehmigungsprocedere hat sich die Stadt ÖVP  am 6. Mai im Rahmen des Bauausschusses geschlossen gegen eine Genehmigung der Salzachgalerien (Salzburger Kunstbazar) ausgesprochen.
Laut Harald Kratzer (ÖVP) sind für diese Entscheidung epidemiologische Gründe ausschlaggebend. Er unterstellt, dass es sich bei den Salzachgalerien um eine Großveranstaltung handle. „Stimmt nicht“ konterte Veranstalter Benno Oberdanner und verweist auf eine Entscheidung des Bundesministeriums, das ihm in dieser Causa bereits im Vorjahr Recht zugesprochen hat. Demnach handelt es sich bei den Salzachgalerien um einen Markt im Freien, von dem nahezu keine Ansteckungsgefahr ausgeht. Deshalb müsse er genauso behandelt werden wie etwa die Schranne. SPÖ, Bürgerliste und FPÖ schlossen sich den Argumenten an und stimmten, wie in den letzten 20 Jahren, für eine Genehmigung.
Benno Oberdanner verweist auch auf das Versprechen von Landeshauptmann Dr. Haslauer: „Die Salzburger Festspiele dürfen keine Ausnahme darstellen und alle Veranstalter werden gleich behandelt.“
Seit 20 Jahren gibt es in den Frühjahrs- und Sommermonaten am linken Salzachufer in der Salzburger Altstadt die Salzachgalerien: Kunsthandwerker bieten ihre Waren zum Verkauf an.
Zudem waren einige kleinere gastronomische Bereiche gestattet.
Die Salzachgalerien sind in den zwei Jahrzehnten zu einer festen und beliebten Salzburger Institution geworden. Bei einer Absage blieben neben dem Veranstalter vor allem die Bestücker des Marktes auf der Strecke – Menschen mit Familien, die in ihrer Existenz seit über einem Jahr massiv bedroht sind. 

Wir sind auf Reaktionen gespannt.


Presseinformation der SPÖ vom 6. Mai 2021:

Wir danken der SPÖ Salzburg für die mediale Unterstützung


Presseinformation der ÖVP vom 6. Mai 2021:

War`s das Wert ? Dank der Unterstützung der Wirtschaftskammer lenkt nun auch die ÖVP ein


Salzachgalerien 2020

Stand 19. Juni 2020:
Die Salzachgalerien starten ab dem 18. / 19. Juli!!

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen am Salzachufer


Stand 4. Juni 2020:

Zivilrechtliche Genehmigung für die Salzachgalerien wird neu verhandelt.

Daumen halten!!


E-Mail vom Bundesministerium am 3. juni 2020:

Sehr geehrter Herr Oberdanner,
es kommt im Sinne der Verordnung nicht auf die Bewilligung an. Entscheidend ist, dass es sich um einen Markt im Freien handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit
Pflege und Konsumentenschutz
S7 Krisenstab Covid-19


Leserbrief der SN am 15. Juni 2020:

Zeitungsartikel der SN am 3. Juni 2020:

Keine Genehmigung für die Salzachgalerien

Seit 20 Jahren gibt es in den Frühjahrs- und Sommermonaten an der Salzach zwischen Müllner- und Makartsteg in der Stadt Salzburg die Salzachgalerien: Kunsthandwerker bieten ihre Waren zum Verkauf an, auch kleine gastronomische Bereiche waren gestattet. Um auch Wohltätigkeitsvereinen Stände zu ermöglichen, meldete Gründer Benno Oberdanner die Salzachgalerien als Veranstaltung und nicht als Markt an.


Genau diese Art der Bewilligung führt nun dazu, dass es die Salzachgalerien heuer vorerst nicht gibt. Während Kunsthandwerksmärkte erlaubt sind, sind größere Veranstaltungen erst ab August möglich. Oberdanner hat zwar mehrfach um einen Start der Salzachgalerien angesucht, vom Magistrat wurde dieser aber bisher nicht genehmigt. Der Veranstalter wünscht sich mehr Flexibilität der Behörde. „Die Salzachgalerien sind zwar nach dem Veranstaltungsrecht und nicht nach dem Marktrecht bewilligt. Aber das ist dem Virus ja wurscht. Wir sind im Freien, haben maximal 70 Stände auf einer Länge von 500 Metern. Jeder Virologe sagt, da gibt es keine Ansteckungsgefahr. Aber trotzdem gibt es keine Genehmigung.“ Aus dem Büro des ressortzuständigen Bürgermeisters Harald Preuner (ÖVP) heißt es, dass man heuer keinen Spielraum sehe, die Salzachgalerien zu genehmigen. Es handle sich um keinen klassischen Markt, das Salzachufer sei auch kein Marktgebiet. Auch ein Schieben der Veranstaltung in den Herbst sei nicht sinnvoll, da es in dieser Zeit eine große Dichte gebe. Zudem werde es dem Markt wegen der fehlenden Touristen ohnehin an Publikum mangeln. Benno Oberdanner will weiter für seine Salzachgalerien kämpfen. „Immerhin geht es um 300 Aussteller und deren Familien, die existenzgefährdet sind.“ Er habe ein Sicherheitskonzept, um den Zustrom zu beschränken. Die Genehmigung einer abgespeckten Version ab August wird er noch einmal beantragen.

Quelle: https://www.sn.at/salzburg/chronik/keine-genehmigung-fuer-die-salzachgalerien-88377226 © Salzburger Nachrichten VerlagsgesmbH & Co KG 2020

hier gehts zum Artikel:
Keine Genehmigung für die Salzachgalerien


E-Mail an das Bundesminsiterium am 2. juni 2002:

Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für die prompte Antwort.
Frage: Trifft dies “Sofern es sich bei Ihrem Vorhaben um einen Markt im Freien handelt, wäre es somit unter Einhaltung der obigen Bestimmungen möglich.“ auch zu, wenn dieser Markt nach dem Veranstaltungsgesetz bewillig ist.
Danke nochmals für ihr Feedback
Benno Oberdanner 


E-Mail vom Bundesministerium am 2. Juni 2020:

Sehr geehrter Herr Oberdanner,
wir dürfen zu Ihrer Anfrage auf die COVID-19-Lockerungsverordnung verweisen.
Dazu gibt es eine Ausnahmebestimmung in § 2 Abs. 4, wonach für Märkte im Freien § 2 Abs. 1 bis 3 sinngemäß anzuwenden ist:
•    gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und
•     der Betreiber hat sicherzustellen, dass er und seine Mitarbeiter bei Kundenkontakt eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen, sofern zwischen den Personen keine sonstige geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist, die das gleiche Schutzniveau gewährleistet.

Sofern es sich bei Ihrem Vorhaben um einen Markt im Freien handelt, wäre es somit unter Einhaltung der obigen Bestimmungen möglich.

Wir bitten um Verständnis, dass wir die im August in Geltung stehende Rechtslage nicht abschätzen können, zumal dies von der epidemiologischen Entwicklung abhängt

Mit besten Grüßen
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit
Pflege und Konsumentenschutz
S7 Krisenstab Covid-19


E-Mail an das Bundesminsiterium am 2. Juni 2020:

Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir beziehen uns auf unser E-Mail vom 15. Mai 2020 an das Bundesministerium und auf die Beantwortung unseres Anliegens von Frau Dr. F. vom 31. Mai 2020. 
Vorerst nochmals herzlichen Dank, dass Sie zu unserem Anliegen so schnell Stellung bezogen haben. 
Aufgrund des soeben geführten Telefonates mit Herrn Mag. D., soll ich nochmals kurz mit Ihnen Kontakt aufnehmen, da nach unserer Ansicht und nach Einschätzung von Herrn Mag. D. folgende Punkte zu überdenken sind: 
Bei unserer Veranstaltung im Freien handelt es sich um einen Kunstbazar, der gleich bzw. ähnlich organisiert ist, wie herkömmliche Kunsthandwerksmärkte. Unser Markt (Salzachgalerien – www.salzachgalerien.com) wurde vor 20 Jahren auf Anraten eines Mitarbeiters des Magistrates Salzburg nach dem Veranstaltungsrecht bewillig. Dies stellt sich jetzt als Problem heraus, da alle Kunsthandwerksmärkte, die nach dem Marktrecht bewilligt sind in ganz Österreich rückwirkend ab 1. Mai 2020 stattfinden können. Nicht jedoch die Salzachgalerien, die laut Veranstaltungsgesetz erst ab 1. August mit einer Besucherzahl von max. 1200 abgehalten werden dürften. Weiters stellt sich als Problem heraus, dass die Verordnung für Veranstaltungen mit genannter Besucherzahl nur bestuhlt also im Sitzen bewilligt werden. 
Für eine Veranstaltung wie die Salzachgalerien finden wir bislang noch keine klare Definition auf welche Fläche bezogen diese erwähnten 1200 Besucher der Zutritt erlaubt wird. 
Auch der Magistrat Salzburg besteht auf dem Standpunkt, dass diese Open-Air Veranstaltung nur für sitzende Besucher bewilligt werden kann. 
Wir ersuchen nochmals nicht nur für uns als Veranstalter, sondern vor allem für unsere 300 Aussteller, deren wirtschaftliche Existenz von den Salzachgalerien abhängt, eine Lösung zu finden, wie immer die vorgeschriebenen coronabedingten Gesundheitsmaßnahmen. Das Covid-19-Präventionskonzept sollte dabei für uns allemal umsetzbar sein.

Mit freundlichen Grüßen 
Benno Oberdanner


Antwortschreiben vom Bundesministerium am 31. Mai 2020:

Covid-19-Lockerungsverordnung

E-Mail vom Magistrat am 8. April 2020 14.33 Uhr:

Sehr geehrte Frau Walkner!
Aufgrund der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang nicht absehbaren weiteren Entwicklung betreffend die mögliche Abhaltung von öffentlichen „Veranstaltungen“ bedauert die Stadtgemeinde Salzburg in o.a. Angelegenheit mitteilen zu müssen, dass die beiliegende zivilrechtliche Genehmigung zur Gänze widerrufen werden muss.
Sie werden höflich um Rückmeldung dahingehend gebeten, ob ihrerseits ohnehin geplant war/ist, die heurigen „Salzachgalerien“ zur Gänze abzusagen (was sicherlich vernünftiger wäre!) oder ob ihrerseits vorgesehen ist, wenn überhaupt möglich allenfalls einzelne spätere Termine eventuell doch in Anspruch zu nehmen, was jedoch pandemiebedingt aufgrund der sicher dann immer noch vorgegebenen Sicherheitsbeschränkungen aus heutiger Sicht sehr unrealistisch erscheint.
Die Stadtgemeinde Salzburg bedankt nochmals für Ihre Rückmeldung sowie für Ihr Verständnis für diese sicher für Sie auch nachvollziehbare Vorgehensweise!

Zur Information ergeht diese Mail auch an den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn K. sowie an den zuständigen Sachbearbeiter bei der Straßenrechtsbehörde, Herrn K.

Freundliche Grüße
Herr W.*


E-Mail von X-Promotion am 8. April 2020 18.39 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren, 
wir haben aufgrund der von der Bundesregierung getroffene Entscheidung, welche bei der Pressekonferenz am 6. April um 11 Uhr bekanntgegeben wurde, umgehend die Aussteller der Salzachgalerien dahingehend informiert, dass mit einer Verlängerung des Veranstaltungsverbotes bis Ende Juni zu rechnen ist.  Für die vom Veranstaltungsverbot betroffenen Termine haben wir Ersatztermine angeboten. 
Weiters haben wir informiert, dass wir beim Magistrat Salzburg um Zusatztermine ansuchen werden, um den wirtschaftlichen Schaden kompensieren zu können.
Vorerst haben wir einen Relaunch der Salzachgalerien für Anfang Juli geplant.   
Natürlich werden wir die Entwicklung berücksichtigen und wenn notwendig eine weitere Verschiebung der Termine veranlassen. 

Für eine neuerliche zivilrechtliche Genehmigung ersuchen wir Sie, uns zu informieren, und ersuchen, einen Vorlauf für die Produktion der Werbemittel von drei Wochen zu berücksichtigen. 

Wir sind sicher, dass wir – nicht nur für die Salzburger Gastronomie und Hotellerie – mit der Abhaltung der Salzachgalerien einen Beitrag zur Wiederbelebung der Wirtschaft leisten können. 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Entgegenkommen bei einer weiteren zivilrechtlichen Genehmigung der Salzachgalerien 2020. 

Mit freundlichen Grüßen 
Lara Walkner 


E-Mail vom Magistrat 21. April 2020 14.43 Uhr:

Sehr geehrte Frau Walkner!
Zunächst darf ich mich für Ihre Rückmeldung vom 8.4.2020 bedanken!

Da das Veranstaltungsverbot für Großveranstaltungen bis einschließlich 31.8.2020 verlängert wurde, muss seitens der Stadtgemeinde Salzburg mitgeteilt werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine Genehmigung nicht vorstellbar ist. Da die dann zur Verfügung stehenden Wochenenden ohnehin mit Veranstaltungen stark belastet sein werden bzw. auch eine Verlängerung des Veranstaltungsverbotes über den 31.8. hinaus nicht undenkbar erscheint, muss wohl im Sinne einer weiteren positiven Entwicklung der derzeitigen Situation zur Diskussion gestellt werden, ob es nicht sinnvoller wäre, die Salzachgalerien für 2020 zur Gänze abzusagen.

Ich bedanke mich für Ihre Rückmeldung!

Liebe Grüße
Herr W.


E-Mail von X-Promotion 24. April 2020 13.10 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren, 
vorerst herzlichen Dank, dass Sie uns laufend über den Stand der Dinge aus Sicht der Salzburger Stadtpolitik und der Behörden informieren. 

In unseren Überlegungen und den verschiedenen Szenarien zur Durchführung der Salzachgalerien 2020 – unter Einhaltung verschiedenster möglicher Vorgaben durch die Behörden – haben wir natürlich das Worst-Case-Scenario, eine gänzliche Absage für das heurige Jahr in Erwägung gezogen, evaluieren aber täglich und sind mit verschiedenen Plattformen der Szene und Kolleg*Innen sowie unserem Firmenanwalt im Meinungsaustausch. 

Wir denken ähnlich optimistisch wie Festspielpräsidentin Helga Rabl Stadler und wollen die Hoffnung vorerst nicht aufgeben und die weitere Entwicklung abwarten.

Dies würde für uns im Klartext heißen, dass  das Hochfahren der Salzachgalerien auch erst ab Mitte Juli bis Anfang August (mit einer entsprechenden Entscheidung bis Mitte Juni) aus  betriebswirtschaftlicher Sicht noch Sinn machen würde. Vielleicht mit der bereits erwähnten Option, im September noch zwei Ersatztermine bewilligt zu bekommen. Neuerlicher Antrag für die zivilrechtlichen Genehmigung zur Abhaltung der Salzachgalerien 2020 mit detaillierten Angaben zu Maßnahmen wie Schutzmaskenpflicht, Bereitstellung von Einweghandschuhen und Händedesinfektionsmittel, Spuckschutzwände bei den Ständen, social-distancing, Kontrolle der Maßnahmen durch verstärkten Einsatz von Securities, Einbahnregelung und weitere Maßnahmen zu Entzerrung der Publikumsströme und falls notwendig eventuelle Ortung neuer Salzach-Abschnitte.

Die von Ihnen angesprochenen „Belastung (!) durch Veranstaltungen“ im Herbst sehen wir am Salzachufer nicht. Eher sind wir der Meinung, dass wohldosierte Frequenzbringer der Stadt Salzburg nach der ersten Welle der Pandemie und vor einer möglichen zweiten und dritten Welle gut tun würden. 

Die nächsten zwei bis drei Wochen werden die Richtung vorgeben und sicher neue Perspektiven aufzeigen. 

Bis dahin danken wir für Ihre Geduld. 
Mit freundlichen Grüßen 
Lara Walkner 


E-Mail vom Magistrat 28. April 2020 11.47 Uhr:

Guten Morgen Frau Walkner!
Zunächst darf ich mich für Ihre Rückmeldung bedanken…
Aufgrund des Verbotes von öffentlichen Veranstaltungen bis Ende August 2020 wird seitens des gef. Amtes nicht davon ausgegangen, dass die „Salzachgalerien“ vor diesem Zeitpunkt abgehalten werden können.
Unter Bezugnahme auf Ihre letzte Mail stellt sich die wohl berechtigte Frage, ob die „Salzachgalerien“ für evtl. wenige Tage im September wirtschaftlich tragbar sind.

Ich darf Sie – insbesondere unter Beachtung des o.a. Veranstaltungsverbotes bis Ende August 2020 – nochmals höflich um Ihre Rückmeldung bezüglich der weiteren Vorgehensweise.

Vielen lieben Dank!
Herr W.


E-Mail von X-Promotion 29. April 2020 14.59 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren,
es tut uns leid, dass wir Sie mit Wiederholungen quälen müssen. Wie schon in unserem letzten Mail erwähnt, wollen wir die kommenden Tage und vielleicht zwei bis drei Wochen abwarten und beobachten, wie sich die Lage weiter entwickelt.
Und es passiert ja so einiges. Täglich. Stündlich.

Freitagvormittag: Pressekonferenz Land Salzburg, LH Haslauers Stellungnahme zur Abhaltung der Festspiele. (..) Sollten die Festspiele – in welcher Form auch immer – heuer stattfinden, beteuert er, dass die Festspiele keine Ausnahme darstellen dürfen, sondern alle Veranstalter gleich behandelt werden.

„Im Zentrum“ Sonntagabend:  Frau Lunacek rudert zurück, was die 20 qm Regelung bei Veranstaltungen betrifft  und will diese Woche einige „Round Table“ Gespräche mit Experten führen. (endlich!)

Schau´n wir,  was dabei rauskommt. 
Auch eine klare Definition von Großveranstaltungen wurde von allen Diskutanten in dieser TV-Sendung gefordert. Wir und unsere Kollegen u.a. als Veranstalter verschiedener Märkte haben uns dieser Forderung in diversen Plattformen angeschlossen. 
Wir zählen die Salzachgalerien mit Sicherheit nicht zu den bisher nicht klar definierten Großveranstaltungen, zumal Frequenz und Ströme am Salzachufer steuerbar sind. Als Beispiel folgendes Rechenmodell zu Veranschaulichung der Frequenz: 10.000 Besucher am Tag dividiert durch 400 Laufmeter dividiert durch 10 Stunden = 2,5 Besucher auf einen Laufmeter pro Stunde. Oder 15 Besucher pro Stand und Stunde.

Dann kam gerade eine aktuelle, gute Nachricht aus einem anderen Bundesland: Ab Anfang Juli finden dort Kunsthandwerksmärkte wieder statt. Es wurde uns eine Kontaktperson in der Stadtverwaltung genannt, nähere Informationen bekommen wir zeitnahe und teilen sie gerne mit.

Sehr geehrter Herr W., wir ersuchen ein weiteres Mal um Geduld. Der versprochene Strategieplan der Bundesregierung wird Basis für unsere weitere Vorgehensweise sein. Ein Saisonstart erst Anfang September wird allerdings auch von uns aus wirtschaftlicher Sicht ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen 
Lara Walkner 


E-Mail vom Magistrat 30. April 2020 10.00 Uhr:

Sehr geehrte Frau Walkner!

Herr W. war so freundlich mir den Schriftverkehr zu übermitteln. Ich darf darauf hinweisen, dass ich seit Beginn der Covid19-Krise auch im Bezirkseinsatzstab bin und daher mit der Umsetzung des Covid19-Regimes hautnah befasst bin. Was die Salzachgalerien betrifft, so muss festgehalten werden, dass diese rechtlich nicht unter „Kunsthandwerksmarkt“ firmieren, sondern als „Veranstaltung“Diese sind definitiv bis zum 31.8. untersagt. Dies unabhängig davon, ob es die Festspiele heuer gibt. Da auch die weitere Perspektive in punkto Covid19 (Grenzmanagement-Reisewarnungen) noch nicht abschließend überschaubar ist. Wäre es klarer und vermutlich auch richtiger die Salzachgalerien für heuer gänzlich abzusagen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. H.


E-Mail von X-Promotion 15. Mai 2020 18.44 Uhr:

Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Hochachtung, wie Sie die Corona-Krise bisher gemeistert haben. Trotzdem geht es für uns jetzt um das wirtschaftliche Überleben – ohne auf staatliche Zuwendungen angewiesen zu sein. Das ist eine Frage der Würde. Wir freuen uns, aufgrund der Lockerungsmaßnahmen endlich wieder an Arbeit denken zu können. Leider haben wir festgestellt, dass wir, Ihre Lockerungsmaßnahmen betreffend, in keine Schublade passen.

Unsere Agentur ist u.a. Veranstalter der Salzachgalerien in der Stadt Salzburg. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Open-Air Kunsthandwerksmarkt und Mulitkulti-Flaniermeile entlang der Salzach zwischen Makartsteg und Müllnersteg (ca. 500 Meter lang, 7 Meter breit).

Leider haben wir in diesem Jahr alle Aufträge im Veranstaltungsbereich verloren. Wir versuchen jedoch, wenigstens die Salzachgalerien ab August zu retten. Neben unserer eigenen Existenz hängt davon auch das wirtschaftliche Überleben hunderter Künstler*innen/Kunsthandwerker*innen samt Familien ab.  Den Ausfall der Termine von Mai bis Ende Juli haben wir akzeptiert und den betroffenen Ausstellern Ersatztermine angeboten. 

Leider hat uns der Magistrat Salzburg Corona bedingt bis Ende August sämtliche zivilrechtlichen Genehmigungen mit folgender Begründung entzogen: Diese wurden aufgrund geltenden Veranstaltungsrechtes erteilt und nicht wie bei anderen Betreibern von Kunsthandwerksmärkten nach dem Marktrecht. Unglücklicherweise fallen wir laut Magistrat damit in die Kategorie der Großveranstalter (wie z.B. das Donauinselfest). Hinsichtlich dieser Kategorie finden wir allerdings keine klare und nachvollziehbare Definition (Größe des Geländes, Anzahl der Besucher etc.). Nach unserer Ansicht handelt es sich bei unseren Salzachgalerien nicht um eine Großveranstaltung. Wir liegen irgendwo zwischen Markt und Flaniermeile. 

Bei 10.000 Besuchern am Tag kommen auf einen Meter 2,5 Personen pro Stunde. Dabei ist alles in ständiger Bewegung, genau wie in der von Touristen und Einheimischen ebenso frequentierten Getreidegasse – ein paar Meter von den Salzachgalerien entfernt. Unseren Ausstellern ist nicht klar, warum alle Kunsthandwerksmärkte in Österreich rückwirkend ab dem 1. Mai wieder öffnen dürfen und dies in Salzburg nicht möglich sein soll.
„Was substanziell gleich ist, darf nicht substanziell anders behandelt werden“, hat gestern ein Europaparlamentarier schön gesagt. Diesem Credo schließen wir uns an. Unsere Bitte: Behandeln Sie Märkte und marktähnliche Veranstaltungen auch nach gesundheitlich relevanten Aspekten gleich und damit fair. 

Auf Wunsch lassen wir Ihren Mitarbeiter*innen weitere Details und den gesamten Schriftverkehr mit den Behörden gerne zukommen und freuen uns auf ein Feedback.

Wir wünschen Ihnen weiterhin noch viel Kraft und Erfolg. 

Ein herzliches Dankeschön im Namen aller Kunsthandwerker*innen

Mit freundlichen Grüßen
Benno Oberdanner
Lara Walkner 

Bisher gab es noch keine Reaktion seitens der Bundesregierung
Stand: 31. Mai 2020

*aus datenschutzrechtlichen Gründen werden keine Namen seitens der Behörden/Politiker genannt.


Stand der Dinge

7. April 2020
Information Bundeskanzleramt:
Keine Veranstaltungen bis mindestens Ende Juni
Der Stufenplan, welcher am 6. April 2020 in der Pressekonferenz verkündet wurde, sieht vor, dass Veranstaltungen in Österreich jedenfalls bis Ende Juni nicht stattfinden werden. Über eine Regelung für den Sommer soll Ende April entschieden werden.


10. April 2020
Information Salzachgalerien
Aufgrund der derzeitigen Situation rund um die Coronakrise werden vorerst keine Neuanmeldungen für die Salzachgalerien 2020 bearbeitet.
Für entfallene Termine werden Ersatztermine bekanntgegeben.


17. April 2020
Information ORF:
Keine großen Kulturevents im Sommer
Nachdem es bereits zu einer schrittweisen Öffnung der Geschäfte gekommen ist, soll auch das Kulturleben in den kommenden Wochen langsam wieder anlaufen.
Nicht möglich sein werden allerdings weihterhin Großveranstaltungen wie Stadtfeste und Musikfestivals, bei denen viele Menschen stehend auf engem Raum zusammenkommen. Das bereits bis Ende Juni geltende Veranstaltungsverbot wurde für diese Bereiche bis 31. August verlängert.

Anmerkung:
Wir haben bisher keine klare Information über die Definition „Großveranstaltung“ seitens der Politik, der Behörden.

Wir schließen uns der Meinung der Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler, an und wollen die Hoffnung nicht aufgeben. Siehe auch Pressekonferenz LH. Dr. Wilfried Haslauer


24. April 2020
Pressekonferenz Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer


15. Mai 2020
Information Gesundheitsminister Rudolf Anschober:
Ab 25. Mai 2020 gibt es neue Verordnungen für die Veranstaltungen im Sommer 2020.

Pressekonferenz „Aufsperrpläne im Kulturbereich“

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